Wahlkartenantrag / Information zur Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2024

Veröffentlichungsdatum16.02.2024Lesedauer1 MinuteKategorienNews
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Am Sonntag, 10.03.2024 findet die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl statt. 

 Es wird ersucht, am Wahltag die Amtliche Wahlinformation, die Sie mit der Post erhalten, mitzubringen. Jeder Wähler/Wählerin ist gesetzlich verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen.

 Wahlberechtigt sind alle österreichische StaatsbürgerInnen und alle StaatsbürgerInnen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union die zum Stichtag 21.12.2023 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren und das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollendet haben.

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit persönlich eine Wahlkarte zu beantragen. Die entsprechende Anforderungskarte erhalten Sie mit der Amtlichen Wahlinformation (Mitte Februar). Falls Sie über einen Internetzugang verfügen, besteht auch die Möglichkeit, die Antragstellung online über "www.wahlkartenantrag.at" durchzuführen.

 Wichtig:

  • Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden!
  • Der Antrag kann bis spätestens Donnerstag, 07.03.2024 bei der Gemeinde während der Amtsstunden gestellt werden – (Identitätsnachweis erforderlich). Bitte beachten Sie, dass lt. Salzburger Gemeindewahlordnung am Freitag, 08.03.2024 keine Wahlkarte mehr ausgestellt werden kann! 

 Eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise ist in der Amtlichen Wahlinformation enthalten. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Meldeamtes der Gemeinde gerne zur Verfügung.

Wahllokale:

Die Wahllokale der Gemeinde haben am Wahltag von 07:00 - 16:00 Uhr geöffnet. Das Wahllokal für Siezenheim befindet sich weiterhin in der ehemaligen Volksschule Siezenheim, in der Schulwegstraße 2.