Keine Entsorgung von Hygieneartikeln im WC

Veröffentlichungsdatum09.09.2020Lesedauer1 MinuteKategorienNews
toilette

Aufgrund aktueller Vorkommnisse wird darauf hingewiesen, dass Kosmetik-, Baby- und Hygienefeuchttücher (technisierte und getränkte Stoffe aus synthetischen Fasern) NICHT in den Toilettenanlagen zu entsorgen sind.

Da sich Feuchttücher etc. im Wasser nicht auflösen oder zersetzen, verstopfen sie Toiletten, Abflussrohre und sogar ganze Kanalstränge. Die Feuchttücher wickeln sich um die Laufräder der Pumpen und führen so zum Pumpversagen!

Die Behebung dieser Verstopfungen und Pumpenausfälle verursacht viel Arbeit und hohe Kosten, da ein beträchtlicher Einsatz von Personal und Spezialgeräten (Hochdruckkanalreinigung) erforderlich ist.

Diese Kosten müssen alle tragen, da sie vom Kläranlagenbetreiber auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden und damit auf die Einwohner umgelegt werden!