Information zur Landtagswahl am So., 23.04.2023

Veröffentlichungsdatum17.03.2023Lesedauer1 MinuteKategorienNews
Wahlkartenantrag-logo2

Am Sonntag, 23. April 2023 findet die Landtagswahl in Salzburg statt.

Es wird ersucht am Wahlsonntag die Amtliche Wahlinformation, die Sie wieder mit der Post Ende März erhalten werden, mitzubringen. Auch ist es gesetzlich erforderlich, dass jede/r Wähler/Wählerin zur Identitätsfeststellung unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitnimmt. 

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen (österreichische Staatsbürgerschaft), die zum Stichtag 19.01.2023 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren und das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollendet haben.

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, kann ein Wahlkartenantrag online über "www.wahlkartenantrag.at", oder mit dem Abschnitt der Amtlichen Wahlinformation gestellt werden. Weiters besteht die Möglichkeit die Wahlkarten persönlich im Meldeamt der Gemeinde abzuholen.

Wichtig:

  • Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
  • Der Antrag kann bis spätestens Donnerstag, 20.04.2023 bei der Gemeinde während der Amtsstunden gestellt werden - (Identitätsnachweis erforderlich). Bitte beachten Sie, dass lt. Salzburger Landtagswahlordnung am Freitag, 21.04.2023 keine Wahlkarte mehr ausgestellt werden kann.
  • Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte!

Eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise ist in der Amtlichen Wahlinformation enthalten. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Meldeamtes der  Gemeinde gerne während der Amtszeiten zur Verfügung.

Die Wahllokale im Gemeindegebiet haben am Sonntag, 23.04.2023 von 07:00 - 16:00 Uhr geöffnet.